Aus dem Familienverhältnis entspringen – nicht nur im Falle der Scheidung oder des Todesfalls – sehr weitreichende und oft unterschätzte Pflichten (Unterhaltsansprüche, Erb- und
Pflichtteilsansprüche etc.) .
Um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen und über bestehende Pflichten vorab bestmöglich informiert zu sein, empfiehlt es sich jedenfalls – sei es im Rahmen eines Scheidungs-, Unterhalts-,
Verlassenschafts- oder sonstigen familienrechtlichen Verfahren – anwaltlichen Beistand aufzusuchen.
Ich berate und unterstütze Sie gerne in diesen familienrechtlichen Verfahren und stehe Ihnen auch für die Regelung Ihrer Erbfolge zur Verfügung.